MilchCafé-Sprechzeiten

Mo 10.30-12.30

Mi 15-17

Fr 10.30-12.30

Vertragsbedingungen

AGB und Teilnahmebedingungen

Wiebke-Marie Silz
Hebamme
Bahnhofstraße 30

D 24582 Bordesholm

– nachfolgend Hebamme genannt –

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten
Hebamme sowie die Hebammen, die von o.g. Hebamme angestellt beschäftigt werden.

Terminverlegung: Da die Hebammen berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen
wird, können sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen werden sie so schnell
wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung: Jede Hebamme haftet einzeln für die von ihr persönlich erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird,
entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen
und ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene
Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von den Hebammen als verantwortliche Stelle erhoben; verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name,
Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung,
Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebammen erforderlich ist. Die Daten
werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür
besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

– Die Hebammen unterliegen auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten)
der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten werden die Hebammen jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies recht-
fertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

– Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt
direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301 a Abs. 2
8GB V über eine externe Abrechnungsstelle.

– Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber
der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung
der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (28 Tage)zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die BeihilfesteIle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unter-
scheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte
Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammen haben keine
Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro
berechnet.

Teilnahmebedingungen für Kurse der Sonnenweg-FamilienZeit

Die Anmeldung über die Webseite ist verbindlich.
Die Gebühren werden vor Kursbeginn mit der Anmeldung entrichtet.
Die Gebühren für Rückbildungs- und Geburtsvorbereitungskurse sowie die BeikostZeit werden bei gesetzlich versicherten Frauen von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Hierfür wird nach Kursende die Versichertenbestätigung versendet, welche innerhalb von 14 Tagen postalisch zurück an die Sonnenweg-FamilienZeit geschickt werden muss.

Privat versicherte Frauen erhalten nach Kursende eine Rechnung über die erbrachten Leistungen laut Hebammenhilfevertrag mit dem Berechnungsfaktor 2,0. Sie sind zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, was durch die private Krankenversicherung bzw. weitere Kostenträger (Beihilfe etc.) erstattet wird.

Die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen ist in voller Höhe zu entrichten, unabhängig davon, ob der Partner tatsächlich am Kurs teilnimmt.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Bei versäumten Stunden ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Einzige Ausnahme bilden hier die durch die Krankenkassen bezahlten Kurse (Geburtsvorbereitung und Rückbildung), hier ist es möglich, versäumte Stunden im darauffolgenden Kurs online nachzuholen.

Die Kursleitung ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder per Online-Meeting durchzuführen.

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse finden in Hybrid-Form statt. Die Teilnehmer*innen können wahlweise online über das zertifizierte Tool Webprax oder vor Ort teilnehmen.

Bei Kündigung der Anmeldung bis zu 14 Tage vor Kursbeginn erheben wir eine Stornierungsgebühr von 20€. 
Eine Kündigung der Anmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn ist nicht möglich, in diesem Fall wird die gesamte Kursgebühr zzgl. der evtl. Kassenleistung des gebuchten Kurses fällig. (Bei den Hebammenkursen 114€ für Rückbildung, 294,60€ für Geburtsvorbereitung am Wochenende, 68,40€ für Geburtsvorbereitung Update für Mütter, 38€ für die BeikostZeit)